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Bestattungen: Grab & Friedhofsgebühren

Beerdigungskosten: Grab, Krematorium (Einäscherung), Beisetzung & Trauerhalle

Die Leistungen der Friedhofsverwaltung werden in Gebühren bezahlt. Friedhofsgebühren setzen sich aus mehreren Einzelposten zusammen und machen etwa ein Drittel (zwischen 25 – 40 %) der Gesamtkosten einer Bestattung aus.

Die Preise sind jedoch regional sehr unterschiedlich. Im Durchschnitt kann man bei den Friedhofsgebühren mit 2.500 Euro Kosten rechnen. Die Mindestkosten sind 400 Euro (reine Beisetzungs- / Bestattungsgebühr auf einem günstigen Friedhof) und die üblichen Höchstkosten rund 5.000 Euro (Erdwahlgrab plus weitere Gebühren auf einem teuren Friedhof). Hinzu können auch jährlich anfallende Hausmeisterkosten (Pflege der Friedhofsanlage außerhalb der Grabstätten) von 5 - 40 EUR pro Jahr kommen.

In der Regel sind Friedhöfe in kleineren Gemeinden günstiger als Friedhöfe in Großstädten. Ähnlich gilt allgemein, dass von der Kirche betriebene Friedhöfe weniger Gebühren verlangen als kommunale Friedhöfe. Alle Friedhofsträger (Städte, Gemeinden, Kirchengemeinden) sind verpflichtet Ihre aktuellen Friedhofs- und Bestattungsgebühren in Gebührensatzungen festzuhalten, die Sie der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen müssen. Fragen Sie direkt bei Ihrer örtlichen Friedhofsverwaltung über Ihre Gebührensatzungen an. Diese Satzungen findet man auch oft auf der Webseite der jeweiligen Friedhofsverwaltungen im Internet veröffentlicht. Vergleichen Sie auch die Friedhofsgebühren in Ihre Umgebung / Nachbarorten.

Als Beispiel aktuelle Bestattungskosten für Leistungen der Friedhofsverwaltung siehe: Berliner Friedhöfe und Begräbnisstätten Gebühren

Beerdigungskosten Übersicht Grab & Friedhofsgebühren

Min.Max.Ø
Kühlzellen / Aufbahrungsraum (3 Tage)150600300
Beisetzung Gebühr4001.500900
Krematorium (Einäscherung)150600350
Trauerhalle Nutzung100500350
Grabträger (Urne 2, Sarg 4)80350200
Grab Kosten Nutzungsgebühr:3653.5002.000
Erdreihengrab8102.6001.900
Erdwahlgrab1.0503.5002.400
Erdgrab anonym1.0002.9001.800
Urnenreihengrab4501.6001.100
Urnenwahlgrab6002.2001.650
Urnengemeinschaftsgrab5202.2001.600
Urnengrab anonym3651.500900
Baumbestattung7502.6001.900
Urnennische8002.6001.900

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Friedhofsgebühren: Bestattungs- & Grabnutzungsgebühr

Die wichtigsten Posten bei den Friedhofsgebühren sind 1.) die Bestattungsgebühr (400 – 1.000 Euro) und 2.) die Grabgebühr bzw. Grabnutzungsgebühr (365 – 3.500 Euro).

Die Bestattungsgebühr / Beisetzungsgebühr beinhaltet als Mindestleistung das Öffnen und Schließen des Grabes. Meist sind auch das Abräumen der Kränze nach der Bestattung sowie das Einebnen des Grabes darin enthalten. Die Höhe der Bestattungsgebühr richtet sich nach Arbeitsaufwand für den Aushub der unterschiedlichen Gräberarten und Größen.

Mit der Grabnutzungsgebühr (umgangssprachlich als „Grabkauf“ bekannt) erwirbt man sich das Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum / Ruhefrist, meist 20 bis 30 Jahre. Je nach Grabart kann diese Ruhefrist / Ruhedauer nach Ablauf verlängert werden. In der Regel wird die Grabnutzungsgebühr als Einmalzahlung im Voraus für die gesamte Ruhezeit / Ruhefrist bezahlt.

Friedhofsgebühren: weitere Posten

Weitere Posten bei den Friedhofsgebühren sind unter Umständen, die Aufbahrung und Aufbewahrung des Leichnams in einer Kühlzelle, Trauerhallennutzung & Dekoration, Urnen- oder Sargträger, Glockengeläut, Musik, Grabmalgenehmigung und Friedhofsunterhaltungsgebühren. Je nach örtlicher Friedhofssatzung sind Grabmalgenehmigung und Friedhofsunterhaltungsgebühren oft in Grabnutzungsgebühr schon enthalten.

Bei einer Feuerbestattung werden die Kremationsgebühren (Einäscherung samt Aschekapsel) plus Urnenversand (falls Bestattung nicht am Kremationsort stattfindet) oft zu den Friedhofsgebühren dazu gezählt. Die Kremationsgebühr beinhaltet auch meist die gesetzlich vorgeschriebene amtsärztliche Untersuchung des Leichnams (25 - 70 Euro) unmittelbar vor der Einäscherung (zweite Leichenschau).

Friedhof Kosten Spar Tipps:

  • Die Kosten für Kühlzellen / Aufbahrungsraum (150 – 600 Euro) kann man sich oft sparen, wenn der Leichnam bei einer Feuerbestattung vom Sterbeort direkt in das Krematorium überführt wird.
  • Kremationsgebühren (180 – 500 Euro) können sich deutlich von Krematorium zu Krematorium unterscheiden. Besonders in Ballungsräumen lohnt sich ein Vergleich.
  • Sargträger (80 – 350 Euro) können von Angehörige (je nach Friedhof) selbst gestellt werden.
  • Um Friedhofsgebühren zu vergleichen ist die Online Friedhofsgebühren Datenbank von Aeternitas sehr zu empfehlen.
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